Zeiterfassung und Abrechnung: Stunden je Akte richtig abrechnen

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Zeiterfassung • Vergütung

Zeiterfassung und Abrechnung: Stunden je Akte richtig abrechnen

Viele gearbeitete Stunden erscheinen nie auf einer Rechnung, weil sie nicht rechtzeitig erfasst wurden. Wer nach Stunden abrechnet, braucht eine Vergütungsvereinbarung – und wer nach RVG abrechnet, sieht mit der Zeiterfassung, ob sich ein Mandat rechnet. So rechnen Sie Stunden je Akte richtig ab.

So gehen Sie vor (Kurzantwort)

  1. Erfassen Sie die Zeit direkt nach der Tätigkeit auf der Akte, nicht am Monatsende.
  2. Beschreiben Sie kurz die Tätigkeit, damit die Position für den Mandanten nachvollziehbar ist.
  3. Trennen Sie abrechenbare von internen Zeiten.
  4. Wenden Sie die vereinbarte Vergütung an: Stundensatz, Pauschale oder gesetzliche Gebühren.
  5. Erstellen Sie die Rechnung aus den erfassten Zeiten mit Tätigkeitsnachweis.

Stundenhonorar oder RVG

  • Ein Stundenhonorar setzt eine Vergütungsvereinbarung in Textform voraus (§ 3a RVG).
  • In gerichtlichen Verfahren darf die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nicht unterschreiten.
  • Auch bei Abrechnung nach RVG zeigt die Zeiterfassung, ob die Gebühren den tatsächlichen Aufwand decken.

Tabelle: Erfassung aus dem Gedächtnis vs. je Akte

Zwei Arten der Zeiterfassung

KriteriumAus dem GedächtnisJe Akte, sofort
Verlorene StundenVieleWenige
NachweisSchwer zu belegenTätigkeitsnachweis je Eintrag
RechnungManuell berechnetAus den Zeiten erstellt

Häufige Fehler

  • Stunden am Monatsende rekonstruieren – ein Teil geht verloren.
  • Ein Stundenhonorar ohne Vergütungsvereinbarung in Textform abrechnen.
  • Rechnungen ohne Tätigkeitsnachweis verschicken, die dann beanstandet werden.

So unterstützt Sie 4lawyers

  • Zeiterfassung je Akte mit Beschreibung jeder Tätigkeit.
  • Die Zeiten bleiben mit Akte und Mandant verknüpft und sind abrechnungsbereit.
  • Honorarrechnungen über 4invoices, auf Basis der erfassten Zeiten.

Siehe auch