DSGVO • Verschwiegenheit
DSGVO und anwaltliche Verschwiegenheit: Mandantendaten richtig schützen
Mandantendaten sind doppelt geschützt: durch die DSGVO und durch die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 2 BORA. Ein Datenleck ist deshalb nicht nur ein Datenschutzverstoß, sondern auch ein berufsrechtliches Problem. So schützen Sie Mandantendaten richtig.
Die wichtigsten Maßnahmen (Kurzantwort)
- Bestimmen Sie die Rechtsgrundlage: in der Regel die Erfüllung des Mandatsvertrags.
- Beschränken Sie den Zugriff auf Akten auf die Personen, die daran arbeiten.
- Verpflichten Sie externe Dienstleister zur Verschwiegenheit (§ 43e BRAO) und schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
- Legen Sie Aufbewahrungsfristen fest; für Handakten gilt § 50 BRAO.
- Halten Sie ein Verfahren bereit, um Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden zu melden (Art. 33 DSGVO).
DSGVO und Verschwiegenheit
- Die Verschwiegenheit umfasst alles, was der Anwältin oder dem Anwalt in Ausübung des Berufs bekannt wird.
- Die DSGVO verlangt zusätzlich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32).
- Beide Pflichten gelten nebeneinander – die eine ersetzt die andere nicht.
Tabelle: Anforderung und Umsetzung
Vertraulichkeit in der Kanzlei
| Anforderung | Umsetzung |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Mandatsvertrag oder gesetzliche Pflicht |
| Zugriff | Nur die sachbearbeitenden Personen |
| Dienstleister | § 43e BRAO und Art. 28 DSGVO |
| Datenpanne | Meldung binnen 72 Stunden |
Häufige Fehler
- Akten auf einem Netzlaufwerk ablegen, auf das alle zugreifen können.
- Private E-Mail- oder Cloud-Konten für Mandantenunterlagen nutzen.
- Keine Frist für die Vernichtung abgeschlossener Akten festlegen.
So unterstützt Sie 4lawyers
- Akten, Mandanten und Dokumente in einem System statt in verstreuten Kopien.
- Zugriff über Benutzerkonten, beschränkt auf das Kanzleiteam.
- Organisatorische Maßnahmen – Datenschutzhinweise, Aufbewahrung, Auskunftsersuchen – bleiben Sache der Kanzlei als Verantwortliche.