Wie berechnet man Fristen nach der ZPO?

Fragen • Fristberechnung

Wie berechnet man Fristen nach der ZPO?

Die Fristberechnung im Zivilprozess folgt wenigen, aber strengen Regeln. Wer sie sicher beherrscht, vermeidet den häufigsten Grund für Wiedereinsetzungsanträge.

Kurze Antwort

  1. § 222 Abs. 1 ZPO verweist für die Berechnung auf die §§ 187 bis 193 BGB.
  2. Der Tag der Zustellung wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 1 BGB).
  3. Eine Monatsfrist endet am Tag des Folgemonats, der dem Zustellungstag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB).
  4. Fehlt dieser Tag im Monat, endet die Frist am letzten Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
  5. Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 222 Abs. 2 ZPO).

Wichtige Fristen im Berufungsverfahren

  • Berufungsfrist: ein Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils, spätestens fünf Monate nach Verkündung (§ 517 ZPO).
  • Berufungsbegründungsfrist: zwei Monate ab Zustellung des Urteils (§ 520 Abs. 2 ZPO).
  • Gerichtsferien gibt es im Zivilprozess seit 1997 nicht mehr.

Praxisbeispiel

Ein Urteil wird am 31. Januar zugestellt. Die Berufungsfrist endet nicht am 31. Februar, sondern am letzten Tag des Februars. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, verschiebt sich das Fristende auf den folgenden Montag.

Häufige Fehler

  • Den Zustellungstag als ersten Fristtag mitzählen.
  • Vom Verkündungstermin statt vom Zustellungsdatum aus rechnen.
  • Regionale Feiertage am Gerichtsort übersehen.

Wie 4lawyers hilft

  • Berechnete Fristen werden in der Akte und im gemeinsamen Fristenkalender erfasst.
  • Hinweise in der Anwendung vor Fristablauf für das ganze Team.
  • 4lawyers berechnet keine Fristen automatisch und ist nicht an das beA angebunden; die Gerichtsportal-Synchronisation gilt nur für Rumänien.