Welche Pflichten hat ein Anwalt bei der Fristenkontrolle?

Fragen • Fristenkontrolle

Welche Pflichten hat ein Anwalt bei der Fristenkontrolle?

Wird eine Frist versäumt, muss sich die Partei das Verschulden ihres Anwalts zurechnen lassen. Die Rechtsprechung stellt deshalb hohe Anforderungen an die Fristenkontrolle in der Kanzlei.

Kurze Antwort

  1. Der Anwalt muss eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren, in der Regel über einen Fristenkalender.
  2. Neben der Frist wird eine Vorfrist notiert, damit genug Zeit zur Bearbeitung bleibt.
  3. Eine Frist darf erst gestrichen werden, wenn das fristwahrende Schriftstück tatsächlich abgesandt ist.
  4. Fristen darf der Anwalt geschultem Personal übertragen, muss es aber anweisen und überwachen.
  5. Das Verschulden des Anwalts wird der Partei zugerechnet (§ 85 Abs. 2 ZPO).

Rechtlicher Rahmen

  • Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muss der Anwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass Fristen zuverlässig notiert und kontrolliert werden.
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt es nur bei unverschuldeter Versäumung (§ 233 ZPO); der Antrag ist binnen zwei Wochen zu stellen, bei Begründungsfristen binnen eines Monats (§ 234 ZPO).
  • Ein elektronischer Fristenkalender ist zulässig, muss aber dieselbe Sicherheit bieten wie ein Papierkalender.

Praxisbeispiel

Ein Urteil wird am 10. März zugestellt. Die Kanzlei notiert die Berufungsfrist (ein Monat), die Begründungsfrist (zwei Monate) und jeweils eine Vorfrist eine Woche vorher. Die Frist wird erst gestrichen, nachdem der Schriftsatz über das beA versandt und der Versand geprüft wurde.

Häufige Fehler

  • Fristen nur in der Handakte statt in einem zentralen Kalender vermerken.
  • Keine Vorfrist, sodass die Frist erst am letzten Tag auffällt.
  • Fristen streichen, bevor der Versand erfolgt ist.

Wie 4lawyers hilft

  • Ein gemeinsamer Fristenkalender der Kanzlei, verknüpft mit jeder Akte und dem zuständigen Anwalt.
  • Hinweise in der Anwendung vor jeder Frist, sichtbar für Anwälte und Sekretariat.
  • Keine Anbindung an das beA: Die Synchronisation mit einem Gerichtsportal gibt es nur für rumänische Gerichte (portal.just.ro). Die Fristberechnung bleibt Aufgabe der Kanzlei.