Zeiterfassung • Vergütung
Zeiterfassung und Abrechnung: Stunden je Akte richtig abrechnen
Viele gearbeitete Stunden erscheinen nie auf einer Rechnung, weil sie nicht rechtzeitig erfasst wurden. Wer nach Stunden abrechnet, braucht eine Vergütungsvereinbarung – und wer nach RVG abrechnet, sieht mit der Zeiterfassung, ob sich ein Mandat rechnet. So rechnen Sie Stunden je Akte richtig ab.
So gehen Sie vor (Kurzantwort)
- Erfassen Sie die Zeit direkt nach der Tätigkeit auf der Akte, nicht am Monatsende.
- Beschreiben Sie kurz die Tätigkeit, damit die Position für den Mandanten nachvollziehbar ist.
- Trennen Sie abrechenbare von internen Zeiten.
- Wenden Sie die vereinbarte Vergütung an: Stundensatz, Pauschale oder gesetzliche Gebühren.
- Erstellen Sie die Rechnung aus den erfassten Zeiten mit Tätigkeitsnachweis.
Stundenhonorar oder RVG
- Ein Stundenhonorar setzt eine Vergütungsvereinbarung in Textform voraus (§ 3a RVG).
- In gerichtlichen Verfahren darf die vereinbarte Vergütung die gesetzlichen Gebühren grundsätzlich nicht unterschreiten.
- Auch bei Abrechnung nach RVG zeigt die Zeiterfassung, ob die Gebühren den tatsächlichen Aufwand decken.
Tabelle: Erfassung aus dem Gedächtnis vs. je Akte
Zwei Arten der Zeiterfassung
| Kriterium | Aus dem Gedächtnis | Je Akte, sofort |
|---|---|---|
| Verlorene Stunden | Viele | Wenige |
| Nachweis | Schwer zu belegen | Tätigkeitsnachweis je Eintrag |
| Rechnung | Manuell berechnet | Aus den Zeiten erstellt |
Häufige Fehler
- Stunden am Monatsende rekonstruieren – ein Teil geht verloren.
- Ein Stundenhonorar ohne Vergütungsvereinbarung in Textform abrechnen.
- Rechnungen ohne Tätigkeitsnachweis verschicken, die dann beanstandet werden.
So unterstützt Sie 4lawyers
- Zeiterfassung je Akte mit Beschreibung jeder Tätigkeit.
- Die Zeiten bleiben mit Akte und Mandant verknüpft und sind abrechnungsbereit.
- Honorarrechnungen über 4invoices, auf Basis der erfassten Zeiten.